ME-Einführungstag am 25.09.2021

Preysingstr. 93
13:00-18:00

Bist du neu in der ME?
Dann bist du hier komplett richtig.
Wir veranstalten einen tollen Nachmittag mit vielen spannenden Themen für dich.

Die Inhalte des Tages:

1. Kennenlernen
2. Aufgaben in der ME
3. Kurze Finanzschulung
4. Frage & Austauschrunde

Um Getränke sowie Kaffee und Kuchen kümmern wir uns.
Ihr müsst nichts anderes mitbringen, als gute Laune und ein 3G-Zertifikat.

Wir freuen uns auf euch

Dani, Manu und Gerlinde

 

weitere Info zum 3G-Zertifikat:

Geimpft oder genesen
Gemäß § 1a der 13. BayIfSMV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

Getestet
Zutrittsberechtigung nur mit folgenden Testbescheinigungen:

PCR-Tests können im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Fitness Centers vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Fitness Centers vorzulegen ist; der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

Nachweis in Papierform

  • Nachweis als Mail mit PDF Anhang
  • Nachweis über Corona Warn-App
  • Nachweis über APP eines Drittanbieters
  • Nachweise von Arbeitgebern mit Hinweis auf die Durchführung und Überwachung nach §6 Abs. 1 der Verordnung TestV

Welche Nachweise können wir NICHT akzeptieren?

  • Nachweise per SMS
  • Nachweise deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist
  • Nachweise auf denen essentielle Informationen fehlen, s. a. „Folgende Information muss eine Testbescheinigung enthalten“

Wir gewähren keinen Zutritt mit einem sogenannten "Selbsttest" (weder wenn er mitgebracht wird, noch wenn er direkt vor Ort durchgeführt wird).

Veranstaltet von:
Diözesanleitung
Kontakt:
Daniela Kistler