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frei.zeit. vom 10.-16.10.2022

Moin!

Die Jugendfreizeitanlage liegt mitten im Wald nahe der Elbe und bietet „frei.zeit“ pur.


Die Umgebung bietet Kanutouren, Radtouren, Wanderungen zum Erkunden der Landschaften, sowie weitere Ausflugziele.


Das Gelände verfügt neben Tischtennisplatte, Fußballwiese mit Toren, Lagerfeuer- und Grillplatz, über viel freie Fläche.

Wir möchten die Tage mit euch zusammen gestalten und werden uns selbstverpflegen.
Darum ist neben unseren Ideen eure Mithilfe und Kreativität beim Kochen und auch beim Programm gefordert und gefragt,
damit eine gute und unvergessliche Gemeinschaft wachsen kann.

Es freut sich auf dich das „frei.zeit“-Team!

 

 

WANN?

Montag,            10.10.2022 Abfahrt

Sonntag,           16.10.2022 Rückkehr

Nähere Infos folgen beim Vortreffen/Infoabend!

 

VORTREFFEN/INFOABEND?

Datum wird noch bekannt gegeben.

 

WO?

Jugendfreizeitanlage Meudelfitz
in Hitzacker, Kreis Lüchow Dannenberg, Niedersachsen

 

TEAM?

Gruppenleiter*innen aus den
KjG Pfarrverbänden Bergedorf, Harrislee, Lurup & Reinbek

 

ANMELDESCHLUSS?

31.07.2022

 

FRAGEN? ANREGUNGEN?
NOCH ETWAS UNKLAR?

Melde dich bei:

 

Diözesanverband Hamburg

buero@kjg-hamburg.de

 

Teilnahmebeitrag:

420€ für KjG- Mitglieder*innen

400€            Geschwisterkind

 

450€ für Nicht KjG- Mitglieder*innen

420€            Geschwisterkind

 

Bitte überweist den Teilnahmebeitrag auf folgendes Konto.

 

 

DKM Darlehnskasse Münster

 

KjG Diözesanverband Hamburg

IBAN: DE93 4006 0265 0023 0527 01

 

Zweck: frei.zeit 2022 +

                      „Vorname + Name“

 

 


siehe: 10.10.2022: frei.zeit.
KjG_Hamburg_Ferienfreizeit_2022.pdf
Zita Erler / 07.06.2022   
frei.zeit.

Moin!
An der Lübecker Bucht liegt das Jugendferienheim Tannenhöhe in dem Dorf Süsel, direkt am Rande des Naturparks Holsteinische Schweiz und bietet „frei.zeit“ pur.
Die umliegenden Seen in der näheren Umgebung laden sehr zum Erkunden der Seenlandschaften ein. Sowohl zum Paddeln mit dem Kanu oder Segeln mit dem Wikingerschiff als auch ideal zum Wandern. Zudem ist auch der Ostseestrand zu Fuß zu erreichen.

 

WANN?

Montag,            04.10.2021 Abfahrt

Donnerstag,    14.10.2021 Rückkehr

 

Nähere Infos folgen beim Vortreffen/Infoabend!

VORTREFFEN/INFOABEND?

Datum wird noch bekannt gegeben!

WO?

Jugendferienheim Tannenhöhe
in Süsel, Schleswig-Holstein

TEAM?

Gruppenleiter*innen aus dem
KjG Diözesanverband Hamburg
(Bergedorf, Harrislee, Lurup, Reinbek)

 

Teilnahmebeitrag:
420€ für KjG- Mitglieder*innen
400€ Geschwisterkind
450€ für Nicht KjG- Mitglieder*innen
420€ Geschwisterkind
Bitte überweist den Teilnahmebeitrag auf folgendes Konto.
DKM Darlehnskasse Münster
Diözesanverband Hamburg
IBAN: DE93 4006 0265 0023 0527 01
Zweck: frei.zeit 2021 +
„Vorname + Name“

 

Die Anmeldung wird mit Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrags zu Anmeldeschluss verbindlich.
Bei Abmeldungen nach dem 31.07.2021 können wir leider nicht mehr den vollen Beitrag zurückerstatten. Bei Absagen im August müssen wir 50%, bei Absagen im September 75% und danach 100% des Beitrages einbehalten. Eine volle Rückzahlung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir evtl. bei zu wenigen Teilnehmer*innen oder aufgrund von Corona-Bestimmungen absagen müssen. Sollte dieser Fall eintreten werden Sie umgehend informiert und kriegen selbstverständlich den Beitrag zurücküberwiesen.

 

 

 

Diese Freizeit wird gefördert von der
Freien und Hansestadt Hamburg Amt für Familie,
Jugend und Soziales.


KjG_Hamburg_Ferienfreizeit_2021.pdf
Zita Erler / 04.05.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kindermitbestimmung und Spiritualität

In den letzten Wochen haben wir uns mit den verschiedensten Bereichen und Ansätzen zu Kindermitbestimmung beschäftigt. Nun sind wir in der letzten Woche der Fastenzeit angekommen – in der Karwoche. In ein paar Tagen ist Ostern und damit das höchste Fest im Christentum. Was hat dieses besondere Fest mit Kindermitbestimmung zu tun? Mit dieser Frage wollen wir uns heute beschäftigen.

Ostern ist ein großes Fest in unserem Glauben und für unsere Spiritualität. Kinder haben ihre eigene Spiritualität oder sind auf dem Weg diese zu entdecken. Für viele Kinder bedeutet die Zeit um Ostern auch der Empfang ihrer ersten heiligen Kommunion, andere Kinder werden in der Osternacht getauft und in die Kirche aufgenommen. Meist oder oft wird das von den Eltern gewollt, unterstützt und bestimmt. Und genau da hat Spiritualität und Glaube auch etwas mit Kindermitbestimmung zu tun.

Die Art und Weise wie Kinder spirituell sind, ist nicht automatisch dieselbe wie die ihrer Eltern. Obwohl viele Eltern das wahrscheinlich anders sehen, können auch Kinder schon eine eigene Meinung zu Glaube und Spiritualität haben.

Oft sind Kinder in ihrer Spiritualität aber fremdbestimmt. Wäre es nicht viel besser, wenn auch Kinder schon selbst darüber bestimmen können? Über ihren Glauben, ihr Gottesbild und die Art und Weise wie sie es ausleben wollen?

Spiritualität ist etwas sehr Persönliches und niemand sollte von außen bestimmen, was oder an wen wir glauben. Kinder und Jugendliche sollten bei der Findung ihrer Spiritualität begleitet werden. Dabei sollten Möglichkeiten geschaffen werden, in denen Antworten und Meinungen gebildet werden.

Das passiert bei vielen KjG Aktionen und Veranstaltungen. Wir erleben in der KjG Glaube in Gemeinschaft, feiern Gottesdienste, sind dankbar für den Tag und beten evtl. auch vor dem Essen. Dies sollte aber immer nur ein Angebot sein und niemals Zwang. Kinder und Jugendliche müssen selbst entscheiden können, ob sie dabei sein wollen, ob sie mitbeten oder mitsingen und wie viel sie von ihrem eigenen Glauben preisgeben wollen. Obwohl wir ein christlicher Jugendverband sind, haben alle Kinder und Jugendliche Zugang zur KjG und können an allem teilnehmen. Genau deswegen können sie auch ihre Sichtweisen und Haltungen mit einbringen und wir können uns als Jugendverband daran weiter entwickeln.

Viele Kinder und Jugendliche können ihre eigene Spiritualität in der KjG leben und so aktiv glauben leben – fern von Sonntagsgottesdiensten. Aber dennoch ist es gelebter Glaube und total in Ordnung. Wir können darüber sprechen oder es auch für uns behalten. In der KjG gibt es dafür ein offenes Ohr und die Möglichkeit frei von Vorurteilen darüber ins Gespräch zu kommen.

Mit dieser christlichen Grundhaltung, dem offenen Ohr und der Freiheit, sich die eigene Spiritualität selbst zu suchen und zu finden, lassen wir Kinder und Jugendliche mitbestimmen bzw. über sich selbst frei bestimmen.

Wie dieses Thema intensiver mit Kinder und Jugendlichen besprochen werden kann, thematisiert in dieser Woche der Praxistipp. Viel Spaß beim Lesen und schon jetzt eine schöne Osterzeit – in der Intensität in der jede*r das für sich selbst möchte und gestaltet!

Zita Erler / 30.03.2021   
Praxistipp - Kindermitbestimmung und Spiritualität
Zita Erler / 30.03.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kindermitbestimmung in Schule & Ausbildung

Wir in der KjG leben durch unsere Strukturen und das Wahlrecht aller Mitglieder Kindermitbestimmung und Partizipation. Damit wollen wir allen Kindern und Jugendlichen demokratische Strukturen und ihre Umsetzung von der Basis her erklären und beibringen. Aber neben solchen Strukturen wie in der Jugendverbandsarbeit gibt es auch noch andere, zu denen alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland Zugang haben. Und dabei können sie einen großen Teil ihres Alltags mitgestalten. Die Rede ist von Schüler*innenvertretungen und Vertretungen in Ausbildung und Studium.

Die Schüler*innenvertretung gibt es an jeder Schule und fängt in jeder Klassengemeinschaft an. Und zwar mit der Wahl der Klassensprecher*innen. Das wird sogar schon in Grundschulen aktiv praktiziert. Die Schüler*innen wählen für sich eine Vertretung, die für die Klassengemeinschaft z.B. bestimmte Themen mit den Lehrer*innen bespricht oder Aktionen und Veranstaltungen organisiert. Oft verbinden sich die Klassensprecher*innen mit den anderen aus derselben Jahrgangsstufe, um für die Bedürfnisse und schwierigen Themen des Jahrgangs einzustehen. Für Themen, die nicht eine einzelne Klasse oder Stufe betreffen, gibt es ein Gremium für die ganze Schule – die Schüler*innenvertretung. Sie ist der Kontakt der Schüler*innen z.B. in die Lehrer*innenkonferenz oder zur Schulleitung. Das Ganze ist eine politische Vertretung innerhalb des Systems Schule. Ähnlich wie zum politischen System gibt es auch hier weitergehende Verknüpfungen zwischen Schüler*innenvertretungen verschiedener Schulen in einer Stadt, dann in einem Bundesland und auch deutschlandweite Treffen. Von dieser Bundesschüler*innenvertretung hört man aktuell immer mal wieder beim Thema Schulöffnungen oder –schließungen während der Corona-Pandemie. Vergleichbar mit einem Stadtrat, den Bürgermeister*innen, Landtage und Ministerpräsident*innen bis hin zur Bundesregierung. Und ebenso vergleichbar mit einer Pfarr- oder Ortsgruppenleitung in der KjG oder einem anderen Jugendverband, der Bezirks- oder Diözesanleitung bis hin zur Bundesleitung. An manchen Schulen gibt es das auch in Kombination, nämlich wenn Jugendverbände an einer Schule organisiert sind und mit der Schüler*innenvertretung zusammenarbeitet.

So gibt es nicht nur in den Jugendverbänden für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit demokratische Verfahren und Strukturen kennenzulernen und aktiv daran mitzuarbeiten. Auch im System Schule – wo wirklich alle Kinder und Jugendliche viel Zeit verbringen – gibt es dieses Lernfeld. Dabei besteht absolut keine Konkurrenz, sondern es kann uns alle und besonders allen Kindern und Jugendlichen in der Demokratiebildung nur unterstützen und unsere Gesellschaft voran bringen. Denn je mehr Kinder und Jugendliche das Gefühl haben, vertreten zu sein, ihre Meinung einbringen zu können und aktiv etwas mitzugestalten, desto eher werden sie zu demokratischen und mündigen Erwachsenen.

Neben den Vertretungsstrukturen in der Schule gibt es diese natürlich auch in weiteren Ausbildungsformen. Im Studium der Allgemeine Studierendenausschuss, in Ausbildungen eine Auszubildenenvertretung und im Beruf Mitarbeiter*innenvertretungen oder Betriebsräte.

Wir unterstützen all diese Vertretungen und wünschen uns, dass alle immer über die Möglichkeiten, Themen und die Unterstützung wissen.

Zita Erler / 24.03.2021   
Praxistipp - Kindermitbestimmung in Schule & Ausbildung
Zita Erler / 24.03.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kindermitbestimmung im Verbandsalltag

In der letzten Woche haben wir uns mit Partizipation auseinandergesetzt. Heute soll der Fokus auf Jugendverbände gelegt werden. In einem Jugendverband, wie beispielsweise der KjG, der DPSG, der CAJ, der KSJ, haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich zu engagieren, Gleichgesinnte zu treffen, gemeinsam etwas zu unternehmen und ihre Persönlichkeit zu entfalten. Unterstützt werden sie dabei von Gruppenleiter*innen, für die der Jugendverband ebenfalls eine Möglichkeit ist, Verantwortung zu übernehmen, ein Programm zu planen oder mit Kindern und Jugendlichen über verschiedene Themen ins Gespräch zu kommen.

Viele Jugendverbände setzten sich aktiv für Partizipation, Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, Klimaschutz und vieles mehr ein. In vielen Verbänden wird Mitbestimmung aktiv gelebt und sind daher basisdemokratisch strukturiert. Es gibt auf jeder Ebene, vor Ort in der Gruppe oder auf Bistumsebene, die Möglichkeit sich einzubringen und seine Meinung zu vertreten. Dazu gibt es unter anderem Mitgliederversammlungen, Diözesankonferenzen und Stufenkonferenzen. In der KjG gilt das Wahlrecht ab 0 Jahren bzw. ab Eintritt in die KjG. Jedes Kind und jede*r Jugendliche hat also von Anfang an die Möglichkeit die KjG – oder auch andere Jugendverbände – ganz aktiv mitzugestalten. So wird den Kindern und Jugendlichen schon früh die Möglichkeit gegeben an demokratischen Prozessen teilzunehmen und daran zu lernen und zu wachsen. Kindermitbestimmung wird aber nicht nur bei der Mitgliederversammlung einmal im Jahr gelebt, sondern auch zwischendurch in den Gruppenstunden, bei Wochenendaktionen oder bei den Ferienfreizeiten im Sommer.

So gibt es beispielsweise auf den Sommerfreizeiten der KjG ein Lagerparlament. Dieses findet meistens in der Mitte der Freizeit statt, wenn sie die Teilnehmer*innen an den Tagesablauf gewöhnt und in die Gruppe eingefunden haben. Zu dem Parlament werden aus jeder „Partei“ (Teilnehmer*innen und Gruppenleiter*innen) Vertreter*innen gewählt. In der Vorbereitung überlegt sich jede Gruppe/Partei  verschiedene Anträge, die eingebracht werden sollen. Während des Lagerparlamentes werden diese Anträge dann diskutiert und abgestimmt. Dabei geht es häufig um die Gestaltung des Abschlussabends, besondere Mahlzeiten, Geländespiele oder einen Ausflug.

Es kann aber auch Programmpunkte oder einzelne Tage geben, an denen die Teilnehmer*innen die Planung und Gestaltung übernehmen und damit „bestimmen“ was passiert. Dazu können die Kinder alle gemeinsam planen oder auch ein Team wählen. Dabei sollte aber immer ein*e verantwortliche*r Gruppenleiter*in sein, die*der unrealistische oder gefährliche Planungen ausschließt. Gelebte Kindermitbestimmung soll ja nicht gefährlich werden.

Wie genau Ihr in Eurer Gruppe Kindermitbestimmung über das ganze Jahr verankern könnt, lest Ihr in unserem Praxistipp Kindersprecher*innen.

Zita Erler / 17.03.2021   
Praxistipp - Kindermitbestimmung im Verbandsalltag
Zita Erler / 17.03.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kindermitbestimmung & Politik

Kindermitbestimmung im Alltag, Kinderrechte im Grundgesetz, Kinder setzen sich für andere Kinder ein. Damit haben wir uns in den letzten Wochen beschäftigt und jetzt kommt langsam die Frage auf, was Kindermitbestimmung überhaupt bringt und mit welchem Ziel Kinder mitbestimmen sollen.

Für uns ist die Antwort da sehr einfach. Je früher Kinder und Jugendliche lernen, wie Mitbestimmung funktioniert und wie wichtig es ist, die eigene Meinung vertreten zu können, desto partizipativer und demokratischer kann unsere Gesellschaft werden. Das heißt natürlich nicht, dass am Ende alle politisch aktiv sind und der Traumberuf von allen Berufspolitiker*in sein muss. Aber wenn jede*r weiß, dass seine*ihre Meinung und Stimme ein Gewicht hat und jede*r aktiv mitgestalten kann, dann kann jede*r auch im Kleinen, vor Ort, in einer Gruppe politisch aktiv sein.

Es kann sich mit den Forderungen, Leistungen und Meinungen der Parteien und Politiker*innen auseinandergesetzt und selbst die passende Vertretung gewählt werden. Das ist gelebte Demokratie.

Das Gefühl, die eigene Stimme zählt nichts, führt dazu, das Vertrauen in die Politik verloren geht und eine ablehnende Haltung eingenommen wird. Das fördert undemokratische Bewegungen und im schlimmsten Fall ist die eigene Meinung am Ende wirklich nichts mehr wert und Menschen werden unterdrückt.

Um uns selbst und unsere Gesellschaft davor zu schützen, müssen wir alle wissen wie Demokratie funktioniert und den Umgang mit ihr und mit der Politik lernen. Je früher desto besser. Das Ganze lässt sich auch unter dem Begriff Demokratiebildung zusammenfassen. Mehr dazu, wie Bildung und Demokratie zusammenspielen und wie das z.B. in Grundschulen umgesetzt werden kann hat die Bundeszentrale für politische Bildung hier zusammengefasst.

Das ist alles bis jetzt hoffentlich klar. Demokratie und Umgang mit unserer Politik muss man lernen, am besten früher als später. Aber wie funktioniert das und wie kann das in unseren Jugendverbänden und in der KjG funktionieren? Die Antwort ist zwar simpel aber wahrscheinlich manchmal schwerer umzusetzen, zeitaufwendiger und für viele anstrengender als gedacht: Gelebte Mitbestimmung im Alltag!

Also über Kinderrechte sprechen, Dinge nicht nur unter Erwachsenen diskutieren, sondern die Kinder und Jugendlichen einbeziehen, Meinungen abfragen und zulassen, demokratische Entscheidungen fällen (z.B. ein Mehrheitsentscheid) und auch immer wieder die reale Politik thematisieren. Am meisten lernen wir alle durch praktisches Tun. Also macht Politik! Entweder in Euren eigenen Kontexten wie im Zeltlager einen Lagerrat, in der Ortsgruppe die Mitgliederversammlung oder mischt Euch durch Aktionen in die Politik vor Ort ein.

Ein Zeichen könnt Ihr auch immer setzen, wenn Ihr Kinder und Jugendliche zu Wort kommen lasst, wo sie eigentlich noch keine Stimme haben – bei echten Wahlen. Das nennt sich dann U-18-Wahl (manchmal auch U-16) und funktioniert wie eine richtige Wahl, mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Auszählungen. Die Kandidat*innen und die Themen sind gleich, der Termin ist meist eine Woche vorher. So kann die Meinung der Kinder und Jugendlichen vielleicht noch die Wahlentscheidung einiger erwachsener Menschen beeinflussen.

Wie eine U-18 Wahl funktioniert und was daraus entstehen kann ist in dieser Woche unser Praxistipp – also unbedingt lesen!

Zita Erler / 10.03.2021   
Praxistipp - Kindermitbestimmung & Politik
Zita Erler / 10.03.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kindermitbestimmung im Alltag

Fastenprojekt 2021 – Kindermitbestimmung im Alltag

 

Kinder haben eine eigene Meinung und haben das Recht diese zu äußern. Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention besagen, dass die Meinung von Kindern in allen Belangen, die Kinder betreffen, berücksichtigt werden sollen. Außerdem hat jedes Kind das Recht seine*ihre eigene Meinung zu bilden und diese auch zu äußern. Die Artikel im Wortlaut gibt es hier.

Wie sieht das eigentlich aus mit der Partizipation von Kindern im Alltag, in der Schule, im Kindergarten oder zu Hause aus? Kommen Kinder ausreichend zu Gehör und wird ihre Meinung ernst genommen?

Um sich dem Thema zu nähern, sollte zuerst geklärt werden was Partizipation alles umfasst. Partizipation steht für Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Einbeziehung und vielem mehr. Dabei geht es dann im Kern mehr um die Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen, diese als eigene „Expert*innen“ anzusehen.  Wenn Kinder partizipiert werden, wird ein Teil von Macht, Verantwortung und Kontrolle abgegeben. Dies kann einer der Gründe sein, warum es an vielen Stellen mit der Mitbestimmung noch hakt. Dabei ist das Bilden einer eigenen Meinung, diese zu äußern und dazu zu stehen und mit den Konsequenzen zu leben ein elementarer Bestandteil von Demokratie. Je früher wir das im positiven Sinne lernen, desto demokratischer und mündiger können wir als Erwachsene sein.

Partizipation kann einfach sein. Sie beginnt im Kindergarten, wo Kinder das Nachmittagsprogramm gestalten dürfen, geht über die Mitbestimmung wohin der nächste Ausflug gehen soll oder der nächste Urlaub mit der Familie. In der Jugendgruppe kann über die Gestaltung der nächsten Gruppenstunde diskutiert werden oder im Zeltlager wie das Programm am Abschlussabend aussieht.

Vielleicht müssen wir uns davor aber alle einmal fragen, wie partizipativ das eigene Handeln ist? Kommen alle Beteiligten zu Wort? Wird jede Meinung ernst genommen?  Können alle auf Augenhöhe diskutieren? Als Person in Verantwortung sollte ich mich fragen, wie viel Verantwortung bin ich bereit abzugeben? Kann ich damit leben, dass eine Entscheidung nicht meinen Wünschen entspricht, oder die Umsetzung nicht nach meiner Vorstellung abläuft?

Im Praxistipp findest Du natürlich wieder eine Idee zur Umsetzung!

Zita Erler / 03.03.2021   
Praxistipp - Kindermitbestimmung im Alltag
Zita Erler / 03.03.2021   
Praxistipp - Kinder setzen sich für andere ein
Zita Erler / 24.02.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kinder setzen sich für andere ein

„Kinder haben eine Stimme. Kannst Du sie hören?“. So lautete der Text eines Sternsinger-Liedes vor vielen Jahren. In der letzten Woche haben wir über Kinderrechte geschrieben und das Kinder und Jugendliche das Recht haben ihre Stimme für etwas zu erheben. Erwachsene und Verantwortliche sollten diese Stimmen hören, denn die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig.

Aber wie können Kinder und Jugendliche ihre Stimmen erheben und sich für etwas einsetzen? Das geht natürlich im Kleinen und im Alltag. Wie das gut funktionieren kann, wollen wir in der nächsten Woche klären. Heute wollen wir größer denken. Wo und wann setzen sich Kinder für etwas ein und viele andere Menschen bekommen es mit?

Ein Beispiel dafür ist die alljährliche Sternsingeraktion. Hier setzen sich Kinder und Jugendliche für andere Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt ein. Kinder und Jugendliche in Deutschland bringen den Segen von Haus zu Haus, sammeln dabei Spenden ein und sind so Segen für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt. Besonders für diejenigen, die unter Armut, Gewalt oder anderen Problemen leiden. Alle Informationen zur Sternsinger-Aktion in Deutschland findest Du auf www.sternsinger.de ! Hier gibt es auch viele Materialien, Lieder und Aktionsideen für Kinder und Jugendliche.

Natürlich werden die Sternsinger*innen dabei von Erwachsenen unterstützt. Aber die Motivation, der große Einsatz und  ein Großteil der Durchführung machen die Kinder und Jugendlichen. Damit werden sie aktiv für sich selbst und Gleichaltrige auf der ganzen Welt.

Die Sternsingeraktion ist ein gutes Beispiel dafür, wie einfach Einsatz für andere sein kann. Von Haus zu Haus ziehen, Lieder singen und dabei Spenden sammeln. Im Grunde eine sehr einfache Idee. Und mittlerweile die größte Spendenaktion von Kindern für Kinder.

Können sich Kinder noch anders für Ihre Meinungen und Bedürfnisse einsetzen? Besonders für Dinge in ihrem konkreten Lebensumfeld oder in ihrem Ort? Damit beschäftigt sich diese Woche unser Praxistipp!

Zita Erler / 24.02.2021   
Fastenprojekt 2021 - Kinderrechte ins Grundgesetz

Zwei Dinge von denen fast jede*r schon mal gehört hat:

Unser Grundgesetz und die UN-Kinderrechte.

Rechte die für jede Person in Deutschland universell gelten und Rechte, die für jedes Kind und jeden Jugendlichen gelten. Selbstverständlich gibt es da einige Überschneidungen. Jeder Mensch und damit auch jedes Kind sind gleich viel wert, haben die gleichen Rechte und sollen die gleichen Voraussetzungen haben.

Das Grundgesetz beschreibt in den ersten 19 Artikeln die Grundrechte jedes Menschen. Unteranderem werden die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen, die Anerkennung der universellen Menschrechte, persönliche Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit von Glauben, Meinungsäußerung, Wissenschaft, Kunst und Versammlungen sowie Vereinigungsfreiheit festgesetzt. Auch das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands sowie das Briefgeheimnis gehören zu den Grundrechten. Jeder Mensch darf seinen*ihren Beruf frei wählen und die Privatsphäre ist besonders geschützt. Alle Grundrechte im Überblick findest Du hier.

Das Grundgesetz und die Grundrechte beschreiben das alles für alle Menschen in Deutschland. Also auch für alle Kinder und Jugendlichen. Warum braucht es also noch extra die Kinderrechte im Grundgesetz?

Artikel 6 des Grundgesetzes beschreibt den besonderen Schutz von Ehe, Familie und Kindern. Alle Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder zu erziehen und zu pflegen. Das Recht kann nur bei einer Form von Kindeswohlgefährdung ausgesetzt werden. Jeder Mutter wird ein besonderes Recht auf Schutz gewährt. Uneheliche Kinder sollen genau wie eheliche Kinder behandelt werden. Da fehlt doch einiges zum Thema Kinderrechte oder?!

Schon seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor mehr als 30 Jahren wird darüber diskutiert, ob und wie die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Denn Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zwar durch die Grundrechte wie jeder Mensch abgesichert, aber sind sie in vielen Bereichen besonders schutzbedürftig. Kinder sind ihrem Alter entsprechend nicht immer fähig ihre Grundbedürfnisse alleine zu befriedigen, sie sind nicht wahlberechtigt und gelten meist nicht als mündige*r Bürger*in. Daher wird oft über Kinder und Jugendliche entschieden, anstatt mit Ihnen. Deswegen braucht es besonderen Schutz! Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat das alles in einem Video zusammengefasst.

Jetzt gibt es einen Gesetzesentwurf, der die Kinderrechte in Artikel 6 verankern soll und zwar so:

"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Reicht das so? Beschreibt das alle Kinderrechte? Was denkst Du?

Schreib uns gerne Deine Meinung! Was die KjG zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz und zum neuen Gesetzentwurf sagt kannst Du hier nachlesen.

Und was denken Kinder und Jugendliche dazu? Mit unserem Praxistipp kannst Du mit Kindern und Jugendlichen darüber ins Gespräch kommen!

Zita Erler / 17.02.2021   
Praxistipp - Kinderrechte ins Grundgesetz
Zita Erler / 17.02.2021   
Aktionen
Sie sind nun am Portal angemeldet und haben u.a. folgende Möglichkeiten:

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